Stundung

Stundung
Stunde:
Das altgerm. Wort mhd. stunde, stunt »Zeit‹abschnitt›, Zeitpunkt; Gelegenheit, Mal; Frist«, ahd. stunta »Zeit‹punkt›, Stunde«, niederl. stond‹e› »Stunde«, aengl. stund »Zeitpunkt, Augenblick, Stunde«, schwed. stund »Weile, Augenblick« ist wahrscheinlich eine ablautende Bildung zu dem unter Stand genannten gemeingerm. Verb mit der Bedeutung »stehen« (ahd. stantan usw.). Es bedeutete demnach ursprünglich »Stehen, Aufenthalt, Rast, Pause«, dann »Weile, ‹Zeit›raum, Zeit‹punkt›« (vgl. den Artikel Weile). Zur Bezeichnung eines genau bemessenen Tagesabschnitts (60 Minuten) ist »Stunde« erst im 15. Jh. geworden. – Abl.: stunden »Frist geben« (17. Jh.; schon mnd. stunden bedeutete »aufschieben«), dazu Stundung (17. Jh.; meist von Zahlungen gesagt; mnd. stundinge); stündlich »jede Stunde; ständig« (17. Jh.; spätmhd. stundelich).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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Synonyme:

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  • Stundung — ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die Fälligkeit einer Forderung über den Zeitpunkt hinauszuschieben, der sich ansonsten aus Vereinbarung oder Gesetz ergeben würde. Die Stundung hat in der Regel folgende Wirkungen: Der… …   Deutsch Wikipedia

  • Stundung — Stundung, so v.w. Gestundung, s.u. Concurs u. unter Moratorium …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stundung — Stundung, Fristerteilung in Ansehung einer fälligen Forderung. Eine solche S. kann nach dem neuern deutschen Prozeßrecht nur noch durch den Gläubiger, nicht mehr, wie es früher vielfach zulässig war, durch die Staatsgewalt erfolgen. Wegen der S.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stundung — Stundung, der Verzicht des Gläubigers auf rechtzeitige Befriedigung seiner Forderung durch den Schuldner …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Stundung — Stundung, amtliche Fristbewilligung für den Schuldner (lat. moratorium) …   Herders Conversations-Lexikon

  • Stundung — Kredit, ↑Moratorium, ↑Prolongation …   Das große Fremdwörterbuch

  • Stundung — 1. St. einer Forderung: Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, durch den die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben wird. Während der St. tritt Hemmung der Verjährungsfristen ein (§ 205 BGB). 2. St. von Ansprüchen aus dem… …   Lexikon der Economics

  • Stundung — Moratorium; Zahlungsfrist; Zahlungsziel; Aufschub; Zahlungsaufschub; Forderungsaufschub * * * Stụn|dung 〈f. 20〉 das Stunden, Zahlungsaufschub ● um Stundung bitten * * * Stụn|dung, die; , en: das Stunden; …   Universal-Lexikon

  • Stundung — Aufschub, Fristverlängerung, Gnadenfrist; (ugs. scherzh.): Galgenfrist; (Fachspr.): Moratorium; (Wirtsch.): Prolongation. * * * Stundung,die:⇨Verlängerung(2) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Stundung (Steuerrecht) — Stundung im abgabenrechtlichen Sinne bezeichnet die Verschiebung der Fälligkeit eines Steueranspruches in die Zukunft. Anders als die Stundung im schuldrechtlichen Sinne stellt die Stundung von Steuern einen Verwaltungsakt dar. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

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